SGB XI Einzel-Vergütungsverhandlung
Wenn Sie die von den Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen angebotene Vergütungssteigerung im „Vereinfachten Verfahren“ nicht annehmen möchten, dann unterstützen wir Sie tatkräftig bei ihrer SGB XI Einzel-Vergütungsverhandlung für den Pflegedienst.
Für viele Tagespflegen sind Entgeltsteigerungen im vereinfachten Verfahren keine Option. Gründer müssen zwangsläufig individuelle Preise verhandeln. Tagespflegen, die bereits mehrfach das vereinfachte Verfahren gewählt haben, werden durch die Kostenträger zur individuellen Verhandlung aufgefordert. Unsere Tagespflege-Experten analysieren die Erfolgsaussichten Ihrer Nachweisdaten und unterstützen Sie bei der Vergütungsverhandlung.
Preis: 1.891 € / 2.395 € / 2.941 € netto je nach Aufwand